Das neue Berufsbild 2020 Bankkaufmann/Bankkauffrau Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Ausbildungsverordnung, Ausbildungsrahmenplan, Rahmenlehrplan Autor: Peter Gaß 961031 DG VERLAG 1. Auflage 2020 Format 17,0 x 23,5 cm, kartoniert, 104 Seiten ab 13,64 €/Expl. Der Ausbildungsjahrgang 2020 ist der erste, der nach dem neuen Berufsbild ausgebildet wird. In der Praxis ergeben sich dazu Fragen. In fünf Kapi- teln werden Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Berufsbild, zur betrieblichen und schulischen Ausbildung, zu Bankthemen in den Berufsbildpo- sitionen, zur gestreckten Abschlussprüfung und zu Unterstützungsangeboten gegeben. Die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau erfolgt im Betrieb und in der Berufs- schule. Die betriebliche Ausbildung wird durch die Ausbildungsverordnung und den Ausbildungs- rahmenplan geregelt. In der Verordnung werden unter anderem das Berufsbild, die Ausbildungs- dauer und die Organisation der Ausbildung fest- gelegt. Aus dem Ausbildungsrahmenplan geht die sachliche und die zeitliche Gliederung der betrieblichen Ausbildung hervor. Grundlage für 80 den Unterricht in der Berufsschule ist der Rahmen- lehrplan. In ihm werden u. a. der Bildungsauftrag der Berufsschule und die didaktischen Grundsätze erläutert. Der Berufsschulunterricht orientiert sich an 13 Lernfeldern, deren Inhalt und Zeitumfang im Rahmenlehrplan beschrieben ist. Ausbildungslei- ter, Ausbilder und Auszubildende sollten die Texte kennen, damit sie über die Grundlagen der Ausbil- dung informiert sind. Soll die Arbeitnehmervertretung mit einbezogen werden? Der Arbeitnehmervertretung liegt die Qualität der Ausbildung am Herzen. Es emp- fiehlt sich, rechtzeitig den Betriebsrat, die Schwerbehindertenvertretung und die Ju- gend- und Auszubildendenvertretung bei der konkreten Gestaltung der Ausbildung nach dem neuen Berufsbild einzubeziehen. Wo ist die Wissensvermittlung durch die Berufsschule geregelt? Grundlage für den Unterricht in der Berufsschule ist der Rahmenlehrplan. In ihm wer- den u. a. der Bildungsauftrag der Berufsschule und die didaktischen Grundsätze er- läutert. Der Berufsschulunterricht orientiert sich an 13 Lernfeldern, deren Inhalt und Zeitumfang im Rahmenlehrplan beschrieben sind. 1.3 Bankthemen in den Berufsbildpositionen Wo kann die „genossenschaftliche DNA“ vermittelt werden? Das Berufsbild gilt für alle Bankengruppen. Aus diesem Grund werden in dem Be- rufsbild keine Besonderheiten, die für die einzelnen Bankengruppen gelten, explizit genannt. Bei der integrativen Berufsbildposition 3 „Aufbau und Organisation des Aus- bildungsbetriebes“ kann und soll auf die Besonderheiten von Genossenschaftsbanken eingegangen werden. Die Stichworte „Rechtsform“ und „Organe“ sind in dieser Be- rufsbildposition ausdrücklich genannt. Bei der berufsprofilgebenden Berufsbildposition 3 soll der Auszubildende „eigene Pro- dukte und Lösungen mit denen der Mitbewerber vergleichen.“ Hier spielt das Thema „Mitgliedschaft“ eine zentrale Rolle. SCHUFA, Geldwäsche, UVV Kassen, Legitimationsprüfung bei der Kontoer- öffnung – nichts davon kommt in den Berufsbildpositionen vor. Sollen diese Themen in der Praxis nicht mehr vermittelt werden? In den Berufsbildpositionen werden keine Behörden, Gesetze, sonstige Rechtsvor- schriften etc. namentlich genannt. Dies ist so gewollt. Die Texte sind allgemein for- muliert. Diese offenen Formulierungen ermöglichen es, auf rechtliche, organisatori- sche und technische Veränderungen einzugehen. Die Formulierungen dazu lauten beispielsweise bei der berufsprofilgebenden Berufsbildposition 1 „Serviceleistungen anbieten“: — „Kunden über vertragliche Bedingungen informieren, rechtliche Regelungen, ins- besondere zum Zivil- und Aufsichtsrecht, einhalten“ und — „rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Da- tensicherheit einhalten“. 11